„Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 hat zusätzlich zum Pflegegeld Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 €. Mit unseren qualifizierten und zuverlässigen Dienstleistungen ermöglichen wir es Ihnen und Ihren Angehörigen, Ihre Entlastungsleistungen zielgerichtet einzusetzen und Ihren Alltag im eigenen Haushalt abwechslungsreicher und selbständiger zu gestalten.“
Wir helfen mit Herz !

Haushaltsnahe Dienstleistungen
Jeder Pflegebedürftige (Pflegegrad 1 bis 5) hat zusätzlich zum Pflegegeld und ...
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Jeder Pflegebedürftige (Pflegegrad 1 bis 5) hat zusätzlich zum Pflegegeld und den Pflegesachleistungen Anspruch auf einen mtl. Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 €.
Jährlich ergibt dies zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld eine Summe von 1.500,00 €, um Ihre Angehörigen und sich selbst zu entlasten.
Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen soll es Pflegebedürftigen ermöglichen, ihren Alltag abwechslungsreicher und selbstständiger zu gestalten.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Haus- & Wohnungsreinigung (Wohnräume, Küche, Bad etc.)
- Staubsaugen & Staubwischen
- Nassreinigung der Böden
- Waschen & Bügeln
- Aufräumen
- Einkaufen & Erledigungen (z.B. Botengänge, Rezepte abholen u.ä.)
- Wohnungs- und Hausbetreuung bei Abwesenheit
- u.v.m.
ab 0,00€
Wir sind gemäß §45b SGB XI staatlich anerkannt, um Ihnen Unterstützung im Alltag anbieten zu dürfen !
Selbstverständlich rechnen wir Ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen
ohne viel Bürokratie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab !
Alltagsbetreuung
Wir nehmen uns die Zeit für eine maßgeschneiderte Unterstützung mit Verstand und Herz. Ihre persönlichen Wünsche sowie die Entlastung Ihrer Angehörigen stehen bei uns im Mittelpunkt.
Sobald Sie oder Ihre Angehörigen uns brauchen, sind wir da. – Egal ob für ein paar Stunden, an bestimmten Tagen oder rund um die Uhr !
Auf einen harmonischen, verständnisvollen und liebevollen Umgang legen wir großen Wert, denn nur dann fühlen Sie und Ihre Angehörigen sich mit uns wohl.
Alltagsbetreuung bedeutet für uns z.B.:
- Gesellschaft leisten
- Gemeinsame Unternehmungen & Ausflüge
- Spielen & Denksportaufgaben lösen
- Ein gutes Buch vorlesen
- u.v.m.
Wir sind gemäß §45b SGB XI staatlich anerkannt, um Ihnen Unterstützung im Alltag anbieten zu dürfen !
Selbstverständlich rechnen wir Ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen
ohne viel Bürokratie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab !
Alltagsbegleitung
Wir nehmen uns die Zeit für eine maßgeschneiderte Unterstützung mit Verstand und Herz. Ihre persönlichen Wünsche sowie die Entlastung Ihrer Angehörigen stehen bei uns im Mittelpunkt.
Sobald Sie oder Ihre Angehörigen uns brauchen, sind wir da. – Egal ob für ein paar Stunden, an bestimmten Tagen oder rund um die Uhr !
Auf einen harmonischen, verständnisvollen und liebevollen Umgang legen wir großen Wert, denn nur dann fühlen Sie und Ihre Angehörigen sich mit uns wohl.
Alltagsbegleitung bedeutet für uns z.B.:
- Gemeinsame Einkäufe und Besorgungen
- Ausgiebige Spaziergänge
- Besuche von Freunden & Familie
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Friedhofsbesuche
- u.v.m.
Wir sind gemäß §45b SGB XI staatlich anerkannt, um Ihnen Unterstützung im Alltag anbieten zu dürfen !
Selbstverständlich rechnen wir Ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen
ohne viel Bürokratie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab !
Einkaufsservice
Gemeinsam mit Ihnen stellen wir Ihre Einkäufe entsprechend Ihren Wünsche und Bedürfnisse zusammen oder Sie bestellen einfach nur bei uns.
Wir kaufen für Sie ein und liefern direkt zu Ihnen nach Hause. Mit unserem Einkaufsservice stehen wir Ihnen regelmäßig zur Verfügung und entlasten somit Sie und Ihre Angehörigen z.B. vom zeitaufreibenden und stressigen Anstehen an der Kasse.
Ihre Vorteile:
- Pünktliche Lieferung Ihrer Einkäufe
- Immer frisches Obst & Gemüse (z.B. Bioprodukte)
- Bedarfsgerechte Ernährung (z.B. Diät- und Diabetisprodukte)
- Kein schweres Tragen von Getränken o.ä.
- Leergutabgabe
- Risikolos während der Pandemie- und Winterzeit
- u.v.m.
Wir sind gemäß §45b SGB XI staatlich anerkannt, um Ihnen Unterstützung im Alltag anbieten zu dürfen !
Selbstverständlich rechnen wir Ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen
ohne viel Bürokratie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab !
Fahrservice
Selbstverständlich stehen wir und unsere Partner Ihnen auch für Ihre persönliche Mobilität zur Verfügung. Egal ob Sie mit Rollstuhl, Rollator oder in Begleitung befördert werden wollen. Unsere Partner haben immer das richtige Fahrzeug für Sie und Ihre Bedürfnisse zur Verfügung !
Und um Sie oder Ihre Angehörigen weiter zu entlasten, transportieren wir Ihnen auch die etwas größeren Dinge des Alltags wie z.B.: Kleinmöbel, Waschmaschine, den jährlichen Weihnachtsbaum o.ä..
Fahrservice
- Arztbesuche (auch mit ärztl. Verordnung)
- Krankenfahrten (sitzend oder liegend)
- Krankenhausbesuche
- Private Familienbesuche (Geburtstage, Feiertage o.ä.)
- Fahrten zu Reha- und Erholungseinrichtungen
- An- und Abfahrt zum Urlaubsort
- u.v.m.
Wir sind gemäß §45b SGB XI staatlich anerkannt, um Ihnen Unterstützung im Alltag anbieten zu dürfen !
Selbstverständlich rechnen wir Ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen
ohne viel Bürokratie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab !
Hausnotruf
Es gibt viele Menschen, die aufgrund ihrer Lebenssituation Unterstützung und Sicherheit benötigen. Umso schöner ist es, wenn man sich auf jemanden wirklich verlassen kann.
Ein Notrufsystem vereint Sicherheit und Menschlichkeit im eigenen Haushalt, warnt vor Gefahren und benachrichtigt im Notfall die Familienangehörigen oder den Rettungsdienst. Vor allem mit unserer zuverlässigen Kombination aus nutzerfreundlicher Technik und kompetentem Service.
Haus Notruf (Sicherheit im eigenen Haushalt)
- Hals- und/oder Armband (Notfallknopf)
- Reichweite innerhalb des Haushaltes (ca. 30 – 50m)
- Verbindung über Telefonleitung (Festnetz oder Mobilfunk)
- Sturzerkennung innerhalb des Haushaltes (z.B. Sensoren im Teppichboden)
- Bewegungserkennung (z.B. Matratzensensoren, Bewegungssensoren etc.)
Mobiler Notruf (Sicherheit für unterwegs)
- Halskette oder Armbanduhr oder Smartphone (Notfallknopf)
- Reichweite im Haushalt und unterwegs (weltweit)
- Verbindung über Mobilfunknetz (LTE)
- Sturzerkennung + Notruf APP
- Positionsbestimmung (GPS)
Falls bereits ein Pflegegrad vorliegt, kümmern wir uns um die Kostenübernahme bei der
für Sie zuständigen Pflegekasse und installieren bei Ihnen ein mehrkostenfreies Hausnotrufsystem.
Wir sind gemäß §45b SGB XI staatlich anerkannt, um Ihnen Unterstützung im Alltag anbieten zu dürfen !
Selbstverständlich rechnen wir Ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen
ohne viel Bürokratie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab !
Wohnraumanpassung
Die Pflegekassen können für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen.
Ziel solcher wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist es auch, eine Überforderung der Pflegepersonen zu verhindern.
Empfohlene Umbaumaßnahmen in Haus/Wohnung
- Treppenbereiche (Treppenlift, rutschfeste Stufen, 2. Treppengeländer u.ä.)
- Fußböden & Türen (rutschfeste Bodenbeläge, barrierefreie Türschwellen u.ä.)
- Wohnräume (erreichbare Elektroinstallationen, Haltegriffe, Bewegungsmelder u.ä.)
- Küchen (abgehängte Schränke, angepasste Kücheneinrichtungen u.ä.)
- Bewegungserkennung (Bewegungsmelder für den nächtl. Toilettengang u.ä.)
Empfohlene Umbaumaßnahmen im Sanitärbereich
- Barrierefreies WC (barrierefrei nach DIN-Norm, Haltegriffe, höhenangepasst u.ä.)
- Dusche (bodengleiche Dusche inkl. Sitz- und Haltemöglichkeiten u.ä.)
- Badewanne (Wannenlift, begehbare Badewanne inkl. Sitz- und Haltemöglichkeiten u.ä.)
- Umbau einer Badewanne in eine bodengleiche Dusche
- Halte-/Führungsläufe, Notfallknopf u.ä.
Wir kümmern uns um die Kostenübernahme bei der für Sie zuständigen Pflegekasse
und betreuen Sie während der gesamten Umbaumaßnahmen.
Wir sind gemäß §45b SGB XI staatlich anerkannt, um Ihnen Unterstützung im Alltag anbieten zu dürfen !
Selbstverständlich rechnen wir Ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen
ohne viel Bürokratie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab !
Extra Leistungen
Zusätzlich zu unseren Leistungen gemäß §45b SGB XII bieten wir und unsere Partner Ihnen ergänzende, individuelle Leistungen zur Unterstützung Ihres Alltages und zur Entlastung Ihrer Angehörigen an.
Da nicht alle unsere Extra Leistungen Bestandteil Ihres Anspruchs auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind, erstellen wir Ihnen je nach Bedarf gerne ein individuelles Angebot.
Egal wann und wo Sie oder Ihre Angehörigen uns brauchen, wir sind immer für Sie da ! – Egal ob für ein paar Stunden, an bestimmten Tagen oder rund um die Uhr !
Extra Dienstleistungen
- Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
- Haus- und Nutztierversorgung (auch während Abwesenheit)
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Hilfsmittelbesorgung (Pflegehilfsmittel u.ä.)
- Wohnraumanpassungen, Umbauten u.ä. (Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)
- Gartenservice und Regenrinnen reinigen
- Regelmäßige Grabpflege
- Aufbau Ihrer Dekoration zu Feiertagen innen/außen (z.B. Ostern, Weihnachten o.ä.)
- u.v.m.
Wir sind gemäß §45b SGB XI staatlich anerkannt, um Ihnen Unterstützung im Alltag anbieten zu dürfen !
Selbstverständlich rechnen wir Ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen
ohne viel Bürokratie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab !
Unsere aktuelle Preisliste als Blätterkatalog.
Informationen zu Ihren Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI.