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Was ist der Entlastungsbetrag und was sind die sog. zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen ?
Wie hoch sind die Zuschüsse der Pflegekasse und wie können Sie bzw. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger den Anspruch darauf geltend machen ?
Der Entlastungsbetrag - 125 EUR monatlich
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem Pflegeheim haben gemäß § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.
Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen ?
Sowohl die Begleitung zum Hausarzt als auch das gemeinsame Kochen, Backen, Spielen u.ä. – Pflegebedürftige können sich mit den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen Unterstützung und Unterhaltung ganz unterschiedlicher Art holen.
Wenn es um zusätzliche Betreuungsleistungen geht, fällt auch oft der Begriff „niedrigschwellig“.
Dieser Begriff suggeriert, dass Sie keine großen Mühen aufwenden müssen, um etwa Zugang zu einer zusätzlichen Entlastungsleistung zu haben. – Genau so will die Pflegeversicherung den Begriff auch verstanden wissen. Sie geht davon aus, dass es für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einfacher ist, wenn Sie (stundenweise) Hilfe in ihrer eigenen Häuslichkeit erhalten und nicht in einem Pflegeheim oder einer anderen „offiziellen“ Einrichtung.
Beispiele von Entlastungsleistungen
• Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigung, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste, Botengänge u.ä.)
• Leistungen der Tages- oder Nachtpflege • Verhinderungspflege
• Leistungen der Kurzzeitpflege (z.B. für Kost & Logis u.ä.)
• Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern (z. B. zur Begleitung bei Arztbesuchen u.ä.)
• Inanspruchnahme von Pflegebegleitern (sie unterstützen bei der Betreuung)
• u.v.m.
Beispiele von (niederschwelligen) Betreuungsleistungen
• Hilfe bei der Organisation des Alltags • Hilfe im Haushalt • Familienentlastende Angebote
• Sinnvolle Beschäftigung (Lesen, Gesellschaftsspiele, Kochen oder Backen)
• Angebote der Beschäftigung & Aktivierung
• u.v.m.
Wir helfen Ihnen, Ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen abzurufen und diese
professionell und individuell Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechend einzusetzen.
Selbstverständlich beantragen wir Ihren persönlichen „Hausnotruf“
ohne viel Bürokratie direkt bei Ihrer Pflegekasse und installieren diesen bei Ihnen Vor-Ort !
Selbstverständlich beantragen wir Ihre persönlichen „Pflegehilfsmittel“
ohne viel Bürokratie direkt bei Ihrer Pflegekasse !
Für alle Kunden mit einem Pflegegrad können die Kosten völlig
unbürokratisch über die Betreuungsleistungen Ihrer Pflegekasse abgerechnet werde!
Selbstverständlich beantragen wir Ihren persönlichen „Hausnotruf“
ohne viel Bürokratie direkt bei Ihrer Pflegekasse und installieren diesen bei Ihnen Vor-Ort !
Private Auftraggeber in Deutschland dürfen für die Nutzung von haushaltsnahen Dienstleistungen 20% der Aufwendungen von ihrer Einkommensteuer abziehen.
Möglich sind bis zu 4.000 Euro pro Jahr, wenn die Arbeiten im Haushalt ausgeführt werden.
Voraussetzung ist, dass eine Rechnung gestellt wird und diese nicht bar bezahlt wird.
Dies ist bei Optimaler Leben der Fall.
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater bei Fragen und zu weiteren Details.
Wir sind stolz auf unsere hohen Qualitätsstandards, die wir auch dank unserer Service-Partner wahren und stetig ausbauen.