Haushaltsnahe Dienstleistungen
Project Description
Jeder Pflegebedürftige (Pflegegrad 1 bis 5) hat zusätzlich zum Pflegegeld und den Pflegesachleistungen Anspruch auf einen mtl. Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 €.
Jährlich ergibt dies zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld eine Summe von 1.500,00 €, um Ihre Angehörigen und sich selbst zu entlasten.
Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen soll es Pflegebedürftigen ermöglichen, ihren Alltag abwechslungsreicher und selbstständiger zu gestalten.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Haus- & Wohnungsreinigung (Wohnräume, Küche, Bad etc.)
- Staubsaugen & Staubwischen
- Nassreinigung der Böden
- Waschen & Bügeln
- Aufräumen
- Einkaufen & Erledigungen (z.B. Botengänge, Rezepte abholen u.ä.)
- Wohnungs- und Hausbetreuung bei Abwesenheit
- u.v.m.
ab 0,00€
Wir sind gemäß §45b SGB XI staatlich anerkannt, um Ihnen Unterstützung im Alltag anbieten zu dürfen !
Selbstverständlich rechnen wir Ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen
ohne viel Bürokratie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab !