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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Project Description

Jeder Pflegebedürftige (Pflegegrad 1 bis 5) hat zusätzlich zum Pflegegeld und den Pflegesachleistungen Anspruch auf einen mtl. Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 €.

Jährlich ergibt dies zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld eine Summe von 1.500,00 €, um Ihre Angehörigen und sich selbst zu entlasten.

Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen soll es Pflegebedürftigen ermöglichen, ihren Alltag abwechslungsreicher und selbstständiger zu gestalten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Haus- & Wohnungsreinigung (Wohnräume, Küche, Bad etc.)
  • Staubsaugen & Staubwischen
  • Nassreinigung der Böden
  • Waschen & Bügeln
  • Aufräumen
  • Einkaufen & Erledigungen (z.B. Botengänge, Rezepte abholen u.ä.)
  • Wohnungs- und Hausbetreuung bei Abwesenheit
  • u.v.m.


ab 0,00€

Wir sind gemäß §45b SGB XI staatlich anerkannt, um Ihnen Unterstützung im Alltag anbieten zu dürfen ! 

Selbstverständlich rechnen wir Ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen
ohne viel Bürokratie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab !