§45 SGB XI
„Betreuungs- und Entlastungsleistungen“
„Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 hat zusätzlich zum Pflegegeld Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 €. Mit unseren qualifizierten und zuverlässigen Dienstleistungen ermöglichen wir es Ihnen und Ihren Angehörigen, Ihre Entlastungsleistungen zielgerichtet einzusetzen und Ihren Alltag im eigenen Haushalt abwechslungsreicher und selbständiger zu gestalten.“
Wir helfen mit Herz !
Wir kümmern uns um die Kostenübernahme bei der für Sie zuständigen Pflegekasse
und betreuen Sie während der gesamten Umbaumaßnahmen. „Egal wann und wo Sie oder Ihre Angehörigen uns brauchen, wir sind immer für Sie da !“
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Alltagsbetreuung
Alltagsbetreuung bedeutet für uns z.B.:
Alltagsbegleitung
Alltagsbegleitung bedeutet für uns z.B.:
Einkaufsservice
Ihre Vorteile:
Fahrservice
Fahrservice bedeutet für uns z.B.:
Hausnotruf
Haus Notruf (Sicherheit im eigenen Haushalt)
Mobiler Notruf (Sicherheit für unterwegs)Wohnumfeld
Ziel solcher „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ ist es auch, Pflegepersonen zu schützen und zu entlasten.
Empfohlene Umbaumaßnahmen sind z.B.:
Extra Leistungen
Extra Dienstleistungen sind z.B.:
„Wir sind gemäß §45 SGB XI staatlich anerkannt, um Ihnen Unterstützung im Alltag anbieten zu dürfen !“
Selbstverständlich rechnen wir Ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen ohne viel Bürokratie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab !








