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Wohnraumanpassung

Project Description

Die Pflegekassen können für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen.

Ziel solcher wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist es auch, eine Überforderung der Pflegepersonen zu verhindern.

Empfohlene Umbaumaßnahmen in Haus/Wohnung

  • Treppenbereiche (Treppenlift, rutschfeste Stufen, 2. Treppengeländer u.ä.)
  • Fußböden & Türen (rutschfeste Bodenbeläge, barrierefreie Türschwellen u.ä.)
  • Wohnräume (erreichbare Elektroinstallationen, Haltegriffe, Bewegungsmelder u.ä.)
  • Küchen (abgehängte Schränke, angepasste Kücheneinrichtungen u.ä.)
  • Bewegungserkennung (Bewegungsmelder für den nächtl. Toilettengang u.ä.)

Empfohlene Umbaumaßnahmen im Sanitärbereich

  • Barrierefreies WC (barrierefrei nach DIN-Norm, Haltegriffe, höhenangepasst u.ä.)
  • Dusche (bodengleiche Dusche inkl. Sitz- und Haltemöglichkeiten u.ä.)
  • Badewanne (Wannenlift, begehbare Badewanne inkl. Sitz- und Haltemöglichkeiten u.ä.)
  • Umbau einer Badewanne in eine bodengleiche Dusche
  • Halte-/Führungsläufe, Notfallknopf u.ä.

Wir kümmern uns um die Kostenübernahme bei der für Sie zuständigen Pflegekasse
und
betreuen Sie während der gesamten Umbaumaßnahmen.

Wir sind gemäß §45b SGB XI staatlich anerkannt, um Ihnen Unterstützung im Alltag anbieten zu dürfen ! 

Selbstverständlich rechnen wir Ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen
ohne viel Bürokratie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab !