Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei Optimaler Leben, die von Privat-, Gewerbekunden, oder öffentlichen Institutionen getätigt werden.

Preise und An-/Abfahrtkosten

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen ggf. An-/Abfahrtkosten, die u.a. von der Entfernung abhängig sind. Bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts erstatten wir Ihnen auch die An-/Abfahrtkosten.

Zahlung

Die Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt bei Optimaler Leben mittels:
Rechnung, Lastschrift, Vorkasse, ec Zahlung oder PayPal.

Zahlungsverzug

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Optimaler Leben berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Optimaler Leben ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Optimaler Leben berechtigt, diesen geltend zu machen.

Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Lieferung

(1) Die Leistung erfolgt an der vom Kunden angegebenen Anschrift, innerhalb Deutschlands.
(2) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Kriege, Bürgerkriege, Terroranschläge) die Erbringung der Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Optimaler Leben ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von Optimaler Leben unverzüglich erstattet.
(3) Optimaler Leben kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Vertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Optimaler Leben unverzüglich erstattet.

Mängelrechte

(1) Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
a) bei Schäden, die vom Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch bei Leistungserbringung bereits vorhanden sind.
b) bei Schäden, welche durch den Kunden verursacht und vor Erbringung der Leistung nicht angezeigt wurden.

(2) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung einen Aufwand, der in Anbetracht des Leistungspreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von Optimaler Leben, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.
(3) Für den Fall der Nachbesserung ist der Kunde verpflichtet, Optimaler Leben durch geeignete Maßnahmen bzw. Terminvorschläge die geforderte Nachbesserung, nach dem geringst möglichen Aufwand, zu ermöglichen.
Die Pflicht zum Wertersatz entfällt im Gewährleistungsfall ferner:

a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,
b) wenn der Kunde die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei Optimaler Leben eingetreten wäre,
c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
(5) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Nachbesserungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand geführt hat.
(7) Die gesetzliche Gewährleistung von Optimaler Leben endet mit der vollständigen Begleichung des Betrages der für die vertragliche Leistung vereinbart wurde. Die Frist beginnt mit der Erfüllung der vereinbarten Leistung.

Haftung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Optimaler Leben nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel der Leistung verursachte Schäden haftet Optimaler Leben nicht.
(2) Unabhängig von einem Verschulden von Optimaler Leben bleibt eine Haftung von Optimaler Leben bei arglistigem Verschweigen des Mangels unberührt.
(3) Der Kunde ist auch für die während seines Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Optimaler Leben für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Anwendbares Recht

Der zwischen dem Kunden und Optimaler Leben abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Gerichtsstand

a) Der Gerichtsstand für alle mit Optimaler Leben abgeschlossenen Vertragsverhältnisse ist Strausberg.
b) Sofern der Kunde entgegen seinen Angaben bei Vertragsabschluss keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Strausberg.

Streitbeilegung

Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Stand: 07.2022
11. Dezember 2022

Was ist der Entlastungsbetrag und was sind die sog. zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen ?
Wie hoch sind die Zuschüsse der Pflegekasse und wie können Sie bzw. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger den Anspruch darauf geltend machen ?

Der Entlastungsbetrag - 125 EUR monatlich

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem Pflegeheim haben gemäß § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.

Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen ?

Sowohl die Begleitung zum Hausarzt als auch das gemeinsame Kochen, Backen, Spielen u.ä. – Pflegebedürftige können sich mit den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen Unterstützung und Unterhaltung ganz unterschiedlicher Art holen.

Wenn es um zusätzliche Betreuungsleistungen geht, fällt auch oft der Begriff „niedrigschwellig“.
Dieser Begriff suggeriert, dass Sie keine großen Mühen aufwenden müssen, um etwa Zugang zu einer zusätzlichen Entlastungsleistung zu haben. – Genau so will die Pflegeversicherung den Begriff auch verstanden wissen. Sie geht davon aus, dass es für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einfacher ist, wenn Sie (stundenweise) Hilfe in ihrer eigenen Häuslichkeit erhalten und nicht in einem Pflegeheim oder einer anderen „offiziellen“ Einrichtung.

Beispiele von Entlastungsleistungen

• Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigung, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste, Botengänge u.ä.)
• Leistungen der Tages- oder Nachtpflege • Verhinderungspflege
• Leistungen der Kurzzeitpflege (z.B. für Kost & Logis u.ä.)
• Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern (z. B. zur Begleitung bei Arztbesuchen u.ä.)
• Inanspruchnahme von Pflegebegleitern (sie unterstützen bei der Betreuung)
• u.v.m.

Beispiele von (niederschwelligen) Betreuungsleistungen

• Hilfe bei der Organisation des Alltags • Hilfe im Haushalt • Familienentlastende Angebote
• Sinnvolle Beschäftigung (Lesen, Gesellschaftsspiele, Kochen oder Backen)
• Angebote der Beschäftigung & Aktivierung
• u.v.m.

Wir helfen Ihnen, Ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen abzurufen und diese
professionell und individuell Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechend einzusetzen.

Selbstverständlich beantragen wir Ihren persönlichen „Hausnotruf
ohne viel Bürokratie direkt bei Ihrer Pflegekasse und installieren diesen bei Ihnen Vor-Ort !

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Private Auftraggeber in Deutschland dürfen für die Nutzung von haushaltsnahen Dienstleistungen 20% der Aufwendungen von ihrer Einkommensteuer abziehen.

Möglich sind bis zu 4.000 Euro pro Jahr, wenn die Arbeiten im Haushalt ausgeführt werden.

Voraussetzung ist, dass eine Rechnung gestellt wird und diese nicht bar bezahlt wird.
Dies ist bei Optimaler Leben der Fall.

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Wir sind stolz auf unsere hohen Qualitätsstandards, die wir auch dank unserer Service-Partner wahren und stetig ausbauen.

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Stand: 07.2022

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